Unterhalt bei Kindern in Ausbildung und Studium
Steht einem volljährigen Kind in der Ausbildung weiterhin Unterhalt zu? Erlischt der Anspruch, wenn nach der Ausbildung ein Studium begonnen wird?
Steht einem volljährigen Kind in der Ausbildung weiterhin Unterhalt zu? Erlischt der Anspruch, wenn nach der Ausbildung ein Studium begonnen wird?
In dem beigefügten Radio-Beitrag werden Fragen zum Unterhaltsanspruch des Kindes in Ausbildung und Studium erläutert. Die Pflichten des Kindes zur Auskunft und zum zielstrebigen Betreiben der Ausbildung bzw. des Studiums werden beleuchtet sowie die Frage, wie lange ein Anspruch auf Kindergeld bestehen kann. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die Höhe des Unterhaltsanspruches.
Wir beraten Sie gern – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.