Das Beurkundungsverfahren wird digital
Die altehrwürdige Notarurkunde auf hochwertigem Papier unterschrieben mit einem hochwertigen Füllfederhalter hat ausgedient!
Die altehrwürdige Notarurkunde auf hochwertigem Papier unterschrieben mit einem hochwertigen Füllfederhalter hat ausgedient!
Der Gesetzgeber hat zum 29.12.2025 die Möglichkeit der elektronischen Präsenzbeurkundung geschaffen. Eine Vielzahl notarieller Urkunden müssen nun nicht mehr dadurch erstellt werden, dass die Notarin bzw. der Notar die Urkunde den Urkundsbeteiligten vom ausgedruckten Papier vorliest und die Urkunde anschliessend von allen Beteiligten und dem Notar mit einem herkömmlichen dokumentenechten Schreibgerät unterschrieben wird, Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass der Notar die Urkunde vom Bildschirm verliest und dabei den Urkundsbeteiligten auf einem Monitor das Mitlesen ermöglicht, die Beteiligten die digitale Urkunde am Ende auf einem Signpad digital unterschreiben und der Notar abschliessend seine qualifizierte elektronische Signatur auf dem digitalen Dokument anbringt.
Soweit Urkunden weiterhin in Papierform erstellt werden müssen, wie z.B. Testamente, wird die Urkunde vom Monitor verlesen, letzte Änderungen angebracht, das Dokument dann abschliessend ausgedruckt und wie bisher eigenhändig mit einem Schreibgerät unterschrieben.
Seien Sie also bitte nicht irritiert, wenn Sie bei uns zukünftig im Beurkundungszimmer nur noch eine digitale Ausstattung vorfinden und Sie die Urkunde elektronisch unterschreiben werden. Wir sind für dieses neue Verfahren gut aufgestellt und für die elektronische Präsenzbeurkundung bereit!
Wir beraten Sie gern – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.